search.scanner.init.message
66.014.26 - 28
zur Öffnungsbegrenzung oder Feststellung von Türen ohne Türschliesser
Anwendungsbereiche:
- Türen ohne Rauch- und Feuerschutzanforderungen im Innenbereich
- Offenhaltung von Nicht-Brandschutztüren
- Begrenzung des Öffnungswinkels
- in Verbindung mit zweiflügeligen Anlagen mit automatisiertem Gangflügel und manuellem Standflügel nutzbar
Drehlager für T-Stop Gleitschiene GEZE